Unfall mit Personenschaden:
Ein Unfall mit Personenschaden liegt dann vor,
wenn durch ein plötzlich eintretendes, mit dem Verkehr
auf öffentlichen Verkehrsflächen zusammenhängendes
Ereignis Personen getötet, verletzt oder sonst in ihrer
Gesundheit geschädigt werden, und daran zumindest ein in Bewegung
befindliches Fahrzeug beteiligt ist.
Unfallhäufungsstellen:
Die Bewertung einer Unfallstelle als Unfallhäufungsstelle beruht
auf zwei Kriterien, von denen eines erfüllt sein muss.
Ein Knoten oder ein Streckenbereich bis zu einer Länge von
250 m ist als Unfallhäufungsstelle zu bezeichnen, wenn sich an einer Stelle
- mindestens drei gleichartige Unfälle mit Personenschaden in drei Jahr ereignet haben und
der Relativkoeffizient den Wert 0,8 erreicht oder übersteigt,
- oder mindestens 5 Unfälle mit Personen- und Sachschaden in einem Jahr ereignet haben.
Örtlich zusammenhängende Unfallhäufungsstellen werden als eine Unfallhäufungsstrecke behandelt.
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